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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 24.03.1981, Az.: BVerwG 7 B 44/81

Streichung eines Vornamens; Vorliegen eines wichtigen Grundes; Deutsche Staatsangehörigkeit eines Kindes; Ehelicherklärung; Islamischer Glauben

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
24.03.1981
Aktenzeichen
BVerwG 7 B 44/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11757
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG München 03.10.1979 - M 271 VII 78
VGH München 05.08.1980 - 9 B 80 A.80

Fundstelle

  • StAZ 1984, 131

Amtlicher Leitsatz

Zur Frage, ob bei einem Kind, das von seiner deutschen Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit hat, nach Ehelicherklärung bei seinem Vater lebt und in dessen islamischen Glauben erzogen wird, ein wichtiger Grund die Änderung (Streichung) eines christlichen Vornamens rechtfertigt, wenn das Kind bereits einen islamischen Vornamen führt.