Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.10.1973, Az.: 5 AZR 156/73
Goldene Hochzeit; Eltern
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 25.10.1973
- Aktenzeichen
- 5 AZR 156/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10159
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 07.12.1972 - 4 Sa 340/72
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1973, 2252 (Volltext)
- DB 1974, 343-344 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1974, 663-664 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. In aller Regel besteht eine besonders stark ausgeprägte sittliche Verpflichtung, an der Familienfeier der Goldenen Hochzeit der Eltern teilzunehmen. In solchen Fällen ist deshalb ein Arbeitnehmer im Sinne des § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB an der Dienstleistung verhindert.
2. Auch wird die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nicht überspannt, wenn er aus diesem - verhältnismäßig seltenen -- Anlaß verpflichtet wird, das Arbeitsentgelt fortzuzahlen.