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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.10.1973, Az.: 5 AZR 156/73

Goldene Hochzeit; Eltern

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.10.1973
Aktenzeichen
5 AZR 156/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10159
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 07.12.1972 - 4 Sa 340/72

Fundstellen

  • DB 1973, 2252 (Volltext)
  • DB 1974, 343-344 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1974, 663-664 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. In aller Regel besteht eine besonders stark ausgeprägte sittliche Verpflichtung, an der Familienfeier der Goldenen Hochzeit der Eltern teilzunehmen. In solchen Fällen ist deshalb ein Arbeitnehmer im Sinne des § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB an der Dienstleistung verhindert.

2. Auch wird die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nicht überspannt, wenn er aus diesem - verhältnismäßig seltenen -- Anlaß verpflichtet wird, das Arbeitsentgelt fortzuzahlen.