Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.01.1971, Az.: VII ZR 95/69
Handelsvertreter; Vergünstigung; Gleichberechtigung; Gebietswegnahme; Unverhältnismäßigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 28.01.1971
- Aktenzeichen
- VII ZR 95/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 11220
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1971, 1055 (Volltext mit red. LS)
- VersR 1971, 462-464 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Unternehmer ist rechtlich nicht gehindert, mit seinen Handelsvertretern voneinander abweichende Verträge zu schließen. Er braucht auch Vergünstigungen, die er dem einen über die vertraglichen Abmachungen hinaus einräumt, nicht ohne weiteres in gleicher Weise dem anderen zu gewähren.
2. Die Wegnahme eines erheblichen Teils des Vertragsgebietes eines Bezirksvertreters durch den Unternehmer stellt eine übermäßige und damit unzulässige Rechtsausübung dar, wenn sie in keinem angemessenen Verhältnis zu dem vom Handelsvertreter gegebenen Anlaß steht.