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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.05.1985, Az.: BVerwG 1 C 52/82

Staatsangehörigkeitsausweis; Heimatschein; Irrtum; Deutsche Staatsangehörigkeit; Wohnsitz im Inland; Dauernder Aufenthalt; Tatsächliche Verhältnisse

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
21.05.1985
Aktenzeichen
BVerwG 1 C 52/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12450
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 71, 309 - 317
  • DVBl 1985, 966-969 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1986, 674-676 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Ein irrtümlich erteilter Staatsangehörigkeitsausweis (Heimatschein) begründet nicht die deutsche Staatsangehörigkeit bei fehlendem Wohnsitz in Deutschland nach § 7 BGB und bei Nichtvorliegen des dauernden Aufenthalts gemäß den tatsächlichen Verhältnissen.