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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 27.05.1994, Az.: 1 BvR 916/94

Wirtschaftswerbung; Schutzbereich des Grundrechts der Meinungsfreiheit; Fremde angesehene Marke; Nicht verkäufliches eigenes Produkt

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
27.05.1994
Aktenzeichen
1 BvR 916/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13174
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1994, 3342-3343 (Volltext mit red. LS) ""Mars-Kondom""
  • Over, WiB 94, 920
  • WRP 1994, 503 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ob Wirtschaftswerbung in den Schutzbereich des Grundrechts der Meinungsfreiheit fällt, bleibt offen. Aus dem Schutzbereich des Art. 5 I 1 GG fiele jedenfalls eine solche Werbung von vornherein heraus, die allein dem Zweck dient, mit Hilfe einer fremden angesehenen Marke ein sonst nicht verkäufliches eigenes Produkt auf den Markt zu bringen.