Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 27.05.1994, Az.: 1 BvR 916/94
Wirtschaftswerbung; Schutzbereich des Grundrechts der Meinungsfreiheit; Fremde angesehene Marke; Nicht verkäufliches eigenes Produkt
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 27.05.1994
- Aktenzeichen
- 1 BvR 916/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 13174
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1994, 3342-3343 (Volltext mit red. LS) ""Mars-Kondom""
- Over, WiB 94, 920
- WRP 1994, 503 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ob Wirtschaftswerbung in den Schutzbereich des Grundrechts der Meinungsfreiheit fällt, bleibt offen. Aus dem Schutzbereich des Art. 5 I 1 GG fiele jedenfalls eine solche Werbung von vornherein heraus, die allein dem Zweck dient, mit Hilfe einer fremden angesehenen Marke ein sonst nicht verkäufliches eigenes Produkt auf den Markt zu bringen.