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Bundessozialgericht
Urt. v. 23.08.1967, Az.: 3 RK 66/65

Tod vor Rentenbescheid; Krankengeldgewährung; Beendigung des Rentenfeststellungsverfahrens

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
23.08.1967
Aktenzeichen
3 RK 66/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10498
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR Nr 26 zu § 183 RVO

Amtlicher Leitsatz

Ist der Versicherte nach Stellung des Rentenantrags vor der Bescheiderteilung verstorben, so ist dann, wenn der Träger der Krankenversicherung dem Versicherten Krankengeld über einen als Rentenbeginn in Frage kommenden Zeitpunkt hinaus gewährt hatte, das Rentenfeststellungsverfahren zu Ende zu führen, auch wenn keine Bezugsberechtigten iS des RVO § 1288 Abs. 2 vorhanden sind.