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Bundessozialgericht
Urt. v. 15.12.1977, Az.: 11 RA 38/77

Arbeitseinkommen; Einmann-GmbH; Einkünfte des Alleingesellschafters; Zu Unrecht entrichtete Beiträge; Beanstandung; Unzulässigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.12.1977
Aktenzeichen
11 RA 38/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10762
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG München 04.12.1975 - S 14 An 481/73
LSG München 05.04.1977 - L 16 An 62/76

Fundstellen

  • BSGE 45, 244 - 247
  • SozR 2200 § 1423 Nr 8

Amtlicher Leitsatz

1. Arbeitseinkommen iS von AVG § 25 Abs 4 S 1 Buchst b (= RVO § 1248 Abs 4 S 1 Buchst b) sind auch die Einkünfte des Alleingesellschafters und Alleingeschäftsführers einer GmbH aus der Verpachtung ihm gehörender Anlagen an die GmbH.

2. Wird einem Versicherungsträger vorgehalten, er habe zu Unrecht entrichtete Beiträge schon früher beanstanden können, so kann die spätere Beanstandung jedenfalls dann nicht treuwidrig und damit unzulässig sein, wenn die frühere Unterlassung die Lage des Versicherten nicht verschlechtert hat.