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§ 39 DesignG - Vermutung der Rechtsgültigkeit

Bibliographie

Titel
Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz - DesignG)
Amtliche Abkürzung
DesignG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
442-5

Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs zu stellenden Anforderungen erfüllt sind.