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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.02.1972, Az.: 5 AZR 414/71

Leistungsprämie; Lizenzfußballspieler; Urlaubsentgelt; Zurückverweisung; Bindung des Berufungsgerichts an rechtliche Erwägungen des Revisionsgerichts

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.02.1972
Aktenzeichen
5 AZR 414/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10147
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG München 21.02.1969 - 3 Sa 6550/68
LAG München 16.07.1971 - 2 Sa 771/70

Fundstellen

  • DB 1972, 832 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1972, 1832 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Leistungsprämien, die Lizenzfußballspielern der Bundesliga für die Mitwirkung an bestimmten Spielen gewährt werden, sind bei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen.

2. An rechtliche Erwägungen des Revisionsgerichts im Rahmen des § 563 ZPO ist das Berufungsgericht im Falle der Zurückverweisung der Sache nicht gemäß § 565 Abs. 2 ZPO gebunden.