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Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.06.1984, Az.: 2 StR 293/84

Verbrechen; Androhung eines Verbrechens; Begonnenes Verbrechen; Ausführungshandlung; Zuordnung des Verhaltens

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
08.06.1984
Aktenzeichen
2 StR 293/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11278
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1984, 2839 (amtl. Leitsatz)
  • NStZ 1984, 454
  • StV 1984, 422

Amtlicher Leitsatz

Hat der Täter bereits mit der Ausführung einer verbrecherischen Handlung begonnen, so kann diese Ausführungshandlung selbst nicht zugleich als Androhung des begonnenen Verbrechens i. S. von § 241 I StGB bezeichnet werden.