Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.03.1986, Az.: IVa ZR 127/84
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Vermögensübersichten; Schutzwirkungen; Bank; Bauträgerkredit; Kreditauskünfte; Sittenwidriger Schädigung; Verbindliche Willenserklärung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 19.03.1986
- Aktenzeichen
- IVa ZR 127/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 13536
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- JZ 1986, 1111-1112
- NJW-RR 1986, 1307-1308 (Volltext mit red. LS)
- VersR 1986, 814-816 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geschlossene Vertrag über die Erstellung von Vermögensübersichten kann Schutzwirkungen für eine Bank erzeugen, bei der der Auftraggeber einen Bauträgerkredit beantragt hat.
2. Zur Haftung für unrichtige Kreditauskünfte aus dem Gesichtspunkt sittenwidriger Schädigung.
3. Ein Wirtschaftsprüfer, der Auskunft über die Bonität eines zukünftigen Geschäftspartners des Auskunftsempfängers erteilt und weiß, daß die Auskunft für den Empfänger Grundlage weitreichender geschäftlicher Maßnahmen ist, handelt regelmäßig im Bewußtsein, eine verbindliche Willenserklärung und nicht nur eine unverbindliche Wissenserklärung abzugeben.