Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.05.1970, Az.: VI ZR 54/69
Kraftfahrer; Aufmerksamkeit; Gefahrenquellen; Siedlungsbereich
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 19.05.1970
- Aktenzeichen
- VI ZR 54/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 11088
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1970, 820-821 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Art und Grad der Aufmerksamkeit, die der Kraftfahrer Vorgängen außerhalb der Fahrbahn zu widmen verpflichtet ist, richten sich nach den Umständen des Falles, insbesondere nach erkennbaren Gefahrenquellen. Dabei ist davon auszugehen, daß in einem verkehrsarmen Siedlungsbereich in verstärktem Maße mit achtlos spielenden Kindern gerechnet werden muß.