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Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.05.1970, Az.: VI ZR 54/69

Kraftfahrer; Aufmerksamkeit; Gefahrenquellen; Siedlungsbereich

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.05.1970
Aktenzeichen
VI ZR 54/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 11088
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1970, 820-821 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Art und Grad der Aufmerksamkeit, die der Kraftfahrer Vorgängen außerhalb der Fahrbahn zu widmen verpflichtet ist, richten sich nach den Umständen des Falles, insbesondere nach erkennbaren Gefahrenquellen. Dabei ist davon auszugehen, daß in einem verkehrsarmen Siedlungsbereich in verstärktem Maße mit achtlos spielenden Kindern gerechnet werden muß.