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Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.06.1966, Az.: VI ZR 130/65

Auswahl eines Lastzugfahrers; Sorgfaltspflicht; Gefahren im Straßenverkehr; Fachliche Eignung; Charakterliche Eignung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
07.06.1966
Aktenzeichen
VI ZR 130/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10448
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1966, 929

Redaktioneller Leitsatz

1. An die Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung eines Lastzugfahrers sind aufgrund der hohen Gefahren, die ein Lastzug in den Straßenverkehr trägt, besonders strenge Maßstäbe anzulegen.

2. Nicht nur die fachliche, sondern auch die charakterliche Eignung des Lastzugfahrers muß besonders sorgfältig geprüft werden, da mit dem Beruf des Lastzugfahrers ein erhöhte Gefährdung von Gesundheit und Eigentum Dritter verbunden ist.