Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.06.1966, Az.: VI ZR 130/65
Auswahl eines Lastzugfahrers; Sorgfaltspflicht; Gefahren im Straßenverkehr; Fachliche Eignung; Charakterliche Eignung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 07.06.1966
- Aktenzeichen
- VI ZR 130/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1966, 10448
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- VersR 1966, 929
Redaktioneller Leitsatz
1. An die Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung eines Lastzugfahrers sind aufgrund der hohen Gefahren, die ein Lastzug in den Straßenverkehr trägt, besonders strenge Maßstäbe anzulegen.
2. Nicht nur die fachliche, sondern auch die charakterliche Eignung des Lastzugfahrers muß besonders sorgfältig geprüft werden, da mit dem Beruf des Lastzugfahrers ein erhöhte Gefährdung von Gesundheit und Eigentum Dritter verbunden ist.