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Bundessozialgericht
Urt. v. 17.02.1970, Az.: 1 RA 121/69

Unterhaltsverzicht; Wirkungen des Unterhaltsverzichts; Letzter wirtschaftlicher Dauerzustand

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
17.02.1970
Aktenzeichen
1 RA 121/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10725
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 31, 5 - 11
  • DB 1970, 1600 (Volltext)
  • DB (Beilage) 1971, 7 (Volltext)
  • NJW 1970, 1436-1437 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hat die frühere Ehefrau für 5 Jahre seit Rechtskraft des Scheidungsurteils auf Unterhalt verzichtet und stirbt der Versicherte etwa 2 Jahre und 8 Monate nach Rechtskraft des Urteils, so sind die Wirkungen des Unterhaltsverzichts für die Feststellung des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes vor dem Tode des Versicherten nicht als nur zufällig bestehende und bloß vorübergehende Besonderheit in den unterhaltsrechtlichen Beziehungen der geschiedenen Eheleute zu bewerten.