Bundessozialgericht
Urt. v. 17.02.1970, Az.: 1 RA 121/69
Unterhaltsverzicht; Wirkungen des Unterhaltsverzichts; Letzter wirtschaftlicher Dauerzustand
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 17.02.1970
- Aktenzeichen
- 1 RA 121/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10725
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 1265 S. 1 RVO
- § 42 S. 1 AVG
Fundstellen
- BSGE 31, 5 - 11
- DB 1970, 1600 (Volltext)
- DB (Beilage) 1971, 7 (Volltext)
- NJW 1970, 1436-1437 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Hat die frühere Ehefrau für 5 Jahre seit Rechtskraft des Scheidungsurteils auf Unterhalt verzichtet und stirbt der Versicherte etwa 2 Jahre und 8 Monate nach Rechtskraft des Urteils, so sind die Wirkungen des Unterhaltsverzichts für die Feststellung des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes vor dem Tode des Versicherten nicht als nur zufällig bestehende und bloß vorübergehende Besonderheit in den unterhaltsrechtlichen Beziehungen der geschiedenen Eheleute zu bewerten.