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Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.01.1965, Az.: VII ZR 120/63

Provisionsabrechnungen; Widerspruchlose Hinnahme; Wiederholendes Schuldanerkenntnis; Handelsvertreter; Vollkaufmann

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.01.1965
Aktenzeichen
VII ZR 120/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10488
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1965, 434
  • DB 1965, 588 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1965, 570 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1965, 1136-1137 (amtl. Leitsatz) "widerspruchslose Hinnahme von Unterlagen durch Handelsvertreter"
  • VersR 1965, 583 (red. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Nimmt jemand jahrelange Provisionsabrechnungen widerspruchslos hin, so kann dies als ein sich ständig wiederholendes Schuldanerkenntnis ausgelegt werden, wenn sich der Handelsvertreter mit sehr hohen Umsätzen und Provisionen als Vollkaufmann darstellt und vom Unternehmer laufend Durchschläge der Auftragsbestätigungen und Rechnungen erhält.