Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.01.1965, Az.: VII ZR 120/63
Provisionsabrechnungen; Widerspruchlose Hinnahme; Wiederholendes Schuldanerkenntnis; Handelsvertreter; Vollkaufmann
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 28.01.1965
- Aktenzeichen
- VII ZR 120/63
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1965, 10488
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1965, 434
- DB 1965, 588 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1965, 570 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1965, 1136-1137 (amtl. Leitsatz) "widerspruchslose Hinnahme von Unterlagen durch Handelsvertreter"
- VersR 1965, 583 (red. Leitsatz)
Redaktioneller Leitsatz
Nimmt jemand jahrelange Provisionsabrechnungen widerspruchslos hin, so kann dies als ein sich ständig wiederholendes Schuldanerkenntnis ausgelegt werden, wenn sich der Handelsvertreter mit sehr hohen Umsätzen und Provisionen als Vollkaufmann darstellt und vom Unternehmer laufend Durchschläge der Auftragsbestätigungen und Rechnungen erhält.