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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 11.06.1993, Az.: 1 BvR 1240/92

Sieben Tage; Beendigung von Streikmaßnahmen; Deutsche Bundespost; Rechtsanwalt; Auf normale Postlaufzeiten vertrauen

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
11.06.1993
Aktenzeichen
1 BvR 1240/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 12749
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • HFR 1994, 422-423 (Volltext mit amtl. LS)
  • Mitt. 2015, 347
  • NJW 1994, 244-245 (Volltext mit red. LS)
  • VersR 1994, 578 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Sieben Tage nach Beendigung von Streikmaßnahmen bei der Deutschen Bundespost besteht für einen Rechtsanwalt kein zwingender Anlaß, nicht auf die normalen Postlaufzeiten zu vertrauen, sofern die Postbenutzer nicht darauf hingewiesen werden, daß es bei der Zustellung noch zu Verzögerungen kommen könne.