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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.09.1997, Az.: 4 AZR 565/96

Fallgruppenbewährungsaufstieg; Höhere Vergütungsgruppe; Bewährungszeit; Unvollständige Regelung; Vervollständigung durch Tarifvertragsparteien

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.09.1997
Aktenzeichen
4 AZR 565/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 10234
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hamburg 28.06.1995 - 12 Ca 11/95
LAG Hamburg - 11.04.1996 - AZ: 7 Sa 79/95

Fundstellen

  • AuR 1998, 36-37 (amtl. Leitsatz)
  • BB 1998, 224 (Kurzinformation)
  • FA 1998, 29
  • FAr 1998, 29
  • NZA-RR 1998, 236 (amtl. Leitsatz)
  • RdA 1998, 64
  • RiA 1998, 278-279

Amtlicher Leitsatz

1. Im Gegensatz zur Regelung des § 23a BAT sind auf den sogenannten Fallgruppenbewährungsaufstieg Zeiten, während derer der Angestellte/die Angestellte in einer höheren Vergütungsgruppe eingruppiert ist, nicht auf die Bewährungszeit anzurechnen.

2. § 23b BAT ist ersichtlich eine unvollständige Regelung, deren Vervollständigung nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, sondern von den Tarifvertragsparteien vorzunehmen ist.