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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 22.11.1963, Az.: 1 ABR 6/63

Prämienlohn; Mitbestimmungsrecht; Betriebsrat

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.11.1963
Aktenzeichen
1 ABR 6/63
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1963, 10118
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Saarbrücken 13.03.1963 - Sa BV 2/62

Fundstellen

  • BB 1964, 306
  • DB 1964, 410
  • DB 1963, 1647 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. In der Metallindustrie des Saarlandes ist eine tarifvertragliche Regelung von Prämienlöhnen nicht üblich.

2. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 56 Abs. 1 BetrVG erstreckt sich beim Prämienlohn nicht auf die Geldseite. Im übrigen ist es aber auch beim Prämienlohn nicht eingeschränkt.