Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.05.1973, Az.: 4 AZR 349/72
Leiter der Registratur; Tätigkeitsmerkmale
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 23.05.1973
- Aktenzeichen
- 4 AZR 349/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10143
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mainz 04.05.1972 - 1 Sa 402/71
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr 69 zu §§ 22, 23 BAT
Amtlicher Leitsatz
1. Leiter einer Registratur der VergGr. V b BAT Fallgruppe 25 kann auch ein Angestellter sein, dem keine weiteren Angestellten unterstellt sind. Einer förmlichen Bestellung oder Berufung zum "Leiter der Registratur" bedarf es nicht.
2. Die besondere Bedeutung der Registratur kann sich z. B. aus der Art des darin zu verwaltenden Schriftgutes, der besonderen Verantwortlichkeit oder Schwierigkeit der dort zu erledigenden Arbeitsvorgänge oder der außergewöhnlichen Bedeutung der Registratur für das Gefüge der Verwaltung oder die Allgemeinheit ergeben.