Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.08.1979, Az.: 6 AZR 789/77

Jugendvertreter; Ersatzmitglied des Betriebsrats; Betriebsratssitzung; Sitzungsteilnahme; Mitgliedschaft in Jugendvertretung; Ablauf der Amtsperiode

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.08.1979
Aktenzeichen
6 AZR 789/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10117
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 08.06.1977 - 2 (3) Sa 672/76

Fundstellen

  • BB 1980, 314
  • DB 1980, 454-455 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1980, 1541-1542 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Wird ein Jugendvertreter, der zugleich Ersatzmitglied des Betriebsrats ist, zu einer Betriebsratssitzung für ein zeitweilig verhindertes Mitglied des Betriebsrats hinzugezogen, endet mit der Sitzungsteilnahme seine Mitgliedschaft in der Jugendvertretung.

2. Grundsätzlich hat auch das vorzeitig vor Ablauf der Amtsperiode der Jugendvertretung ausgeschiedene Mitglied der Jugendvertretung die Rechte nach BetrVG § 78a Abs. 3 i.V.m. BetrVG § 78a Abs. 2, sofern nicht die Voraussetzungen nach BetrVG § 65 Abs. 1 i.V.m. BetrVG § 24 Abs. 1 Nr. 5 und BetrVG § 24 Abs. 1 Nr. 6 gegeben sind.