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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.05.1975, Az.: 3 AZR 257/74

Ruhegehalt; VBL; Satzung; Altersversorgung; Kopplung an den öffentlichen Dienst; Versorgungszusage; Unmöglichkeit; Mitglied der VBL; Gleichwertige Zusatzversicherung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.05.1975
Aktenzeichen
3 AZR 257/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10089
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 09.05.1974 - 3 Sa 173/71

Fundstellen

  • DB 1975, 1755-1756 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1975, 941

Amtlicher Leitsatz

Verspricht ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die gleiche Altersversorgung, wie sie vergleichbaren Angestellten des öffentlichen Dienstes zusteht, kann er jedoch nicht Mitglied der VBL werden, so ist die Erfüllung der Versorgungszusage nicht deshalb unmöglich. Der Arbeitgeber muß in diesem Falle für gleichwertige Zusatzversicherungen bei anderen Versicherungsträgern sorgen oder selbst Zusatzrenten zahlen, die nach der Satzung der VBL zu berechnen sind.