Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.11.1968, Az.: VII ZR 89/66
Anpassung des Vertrages; Änderung der Geschäftsgrundlage; Weigerung einer Vertragspartei; Kündigung; Bauvertrag
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 21.11.1968
- Aktenzeichen
- VII ZR 89/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 11012
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1969, 169 (amtl. Leitsatz)
- MDR 1969, 212 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1969, 233-234 (Volltext mit amtl. LS)
- WM 1969, 65
- ZfBR 2000, 108
Redaktioneller Leitsatz
Bei der Weigerung einer Vertragspartei, dem berechtigten Verlangen der anderen Partei auf Anpassung des Vertrages wegen Änderung der Geschäftsgrundlage zu entsprechen, besteht die Möglichkeit für die betroffene Partei sich grundsätzlich vom Vertrag zu lösen. Dies gilt insbesondere für einen der VOB unterliegenden Bauvertrag durch Kündigung.