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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.03.1974, Az.: 4 AZR 293/73

Monatstabellenlohn; Kraftfahrer; Gesamtpauschallohn; Tarifvertrag; Rationalisierungsschutz

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.03.1974
Aktenzeichen
4 AZR 293/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10030
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Elmshorn 23.11.1972 - 2 Ca 735/72
LAG Kiel 09.05.1973 - 2 Sa 29/73

Fundstellen

  • DB 1975, 1036 (amtl. Leitsatz)
  • PersV 1974, 217

Amtlicher Leitsatz

1. Nach § 21 Abs. 3 MTB II ist der Monatstabellenlohn der nach Lohngruppe und Dienstzeit gestaffelte Lohn. Monatstabellenlohn eines Kraftfahrers ist nur der Lohn als Kraftfahrer nach Lohngruppe IV MTB II und nicht der Gesamtpauschallohn oder Monatslohn eines Kraftfahrers nach dem Kraftfahrer-Tarifvertrag.

2. Nach dem Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder wird nur der Monatstabellenlohn als Kraftfahrer nach Lohngruppe IV MTB II garantiert, nicht aber der Gesamtpauschallohn oder Monatslohn eines Kraftfahrers nach dem Kraftfahrer-Tarifvertrag.