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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 23.10.1962, Az.: 2 BvR 74/62

Anspruch auf rechtliches Gehör; Verstoß gegen rechtliches Gehör; Zulassung als Nebenkläger

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
23.10.1962
Aktenzeichen
2 BvR 74/62
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1962, 10206
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Saarbrücken 27.11.1961 - 3 Qs 280/61

Fundstellen

  • BVerfGE 14, 320 - 324
  • MDR 1963, 26-27 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1962, 2248 (amtl. Leitsatz) "StPO § 153 Abs. 3 (Anspruch auf rechtliches Gehör bei Antrag auf Zulassung als Nebenkläger)"
  • VRS 24, 401

Redaktioneller Leitsatz

Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt vor, wenn der Antrag auf Zulassung als Nebenkläger unberücksichtigt bleibt und das Verfahren gem. § 153 StPO eingestellt wird.