Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 23.10.1962, Az.: 2 BvR 74/62
Anspruch auf rechtliches Gehör; Verstoß gegen rechtliches Gehör; Zulassung als Nebenkläger
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 23.10.1962
- Aktenzeichen
- 2 BvR 74/62
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1962, 10206
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Saarbrücken 27.11.1961 - 3 Qs 280/61
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 14, 320 - 324
- MDR 1963, 26-27 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1962, 2248 (amtl. Leitsatz) "StPO § 153 Abs. 3 (Anspruch auf rechtliches Gehör bei Antrag auf Zulassung als Nebenkläger)"
- VRS 24, 401
Redaktioneller Leitsatz
Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt vor, wenn der Antrag auf Zulassung als Nebenkläger unberücksichtigt bleibt und das Verfahren gem. § 153 StPO eingestellt wird.