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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.02.1973, Az.: 5 AZR 466/72

Abhängigkeit; Studienförderungsvertrag; Deutschen Bundespost; Aspirantenvertrag; Öffentlichrechtliche Streitigkeit; Wirtschaftliche Abhängigkeit; Arbeitsverhältnis; Arbeitnehmerähnlichkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.02.1973
Aktenzeichen
5 AZR 466/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10098
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 05.06.1972 - 4 Sa 87/72

Fundstelle

  • DOK 1973, 576

Amtlicher Leitsatz

1. Rechtsstreitigkeiten aus Studienförderungsverträgen der Deutschen Bundespost mit Aspiranten für die Postbeamtenlaufbahn sind öffentlichrechtliche Streitigkeiten im Sinne des § 40 Abs. 1 VwGO.

2. Wirtschaftliche Abhängigkeit allein kann keine Arbeitnehmerähnlichkeit begründen, solange sie nicht in irgendeiner Form mit der Verpflichtung zu Leistungen für den anderen Vertragspartner verbunden ist.