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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 11.08.1964, Az.: 2 BvR 456/64

Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Gleichheitssatz; Vertretung im Revisionsverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
11.08.1964
Aktenzeichen
2 BvR 456/64
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1964, 10235
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1965, 147 (Volltext mit red. LS u. Anm.)

Redaktioneller Leitsatz

Daß der Angeklagte in der Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten werden muß, ergeht weder aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs noch aus dem Gleichheitssatz.