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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.01.1967, Az.: 5 AZR 321/66

Mutterschutz

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.01.1967
Aktenzeichen
5 AZR 321/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10039
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 21.07.1966 - 3 Sa 112/66

Fundstellen

  • BB 1967, 417
  • DB 1967, 646-647 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1967, 127-128 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

1. Das Urlaubsverlangen einer Arbeitnehmerin kann wegen fehlender oder nicht nennenswerter Arbeitsleistung auch dann rechtsmißbräuchlich sein, wenn das Fehlen oder geringe Ausmaß einer Arbeitsleistung durch die generellen Beschäftigungsverbote des Mutterschutzgesetzes bedingt ist.

2. Im Geltungsbereich der oben angeführten Urlaubsvereinbarung steht dem Einwand des Rechtsmißbrauchs nicht die tarifliche Bestimmung in § 3 Ziff. 7 entgegen, wonach "Betriebsangehörige mit mehr als achtjähriger Betriebszugehörigkeit beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis den vollen Urlaubsanspruch erhalten".