Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.01.1967, Az.: 5 AZR 321/66
Mutterschutz
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.01.1967
- Aktenzeichen
- 5 AZR 321/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10039
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Kiel 21.07.1966 - 3 Sa 112/66
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1967, 417
- DB 1967, 646-647 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1967, 127-128 (Volltext)
Amtlicher Leitsatz
1. Das Urlaubsverlangen einer Arbeitnehmerin kann wegen fehlender oder nicht nennenswerter Arbeitsleistung auch dann rechtsmißbräuchlich sein, wenn das Fehlen oder geringe Ausmaß einer Arbeitsleistung durch die generellen Beschäftigungsverbote des Mutterschutzgesetzes bedingt ist.
2. Im Geltungsbereich der oben angeführten Urlaubsvereinbarung steht dem Einwand des Rechtsmißbrauchs nicht die tarifliche Bestimmung in § 3 Ziff. 7 entgegen, wonach "Betriebsangehörige mit mehr als achtjähriger Betriebszugehörigkeit beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis den vollen Urlaubsanspruch erhalten".