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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 13.05.1980, Az.: 2 BvR 705/79

Anspruch auf rechtliches Gehör; Beschwerdeführer; Verteidiger; Gelegenheit zu Ausführungen; Letztes Wort

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
13.05.1980
Aktenzeichen
2 BvR 705/79
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1980, 11187
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Königstein/Taunus 02.04.1979 - 6 OWi 16 Js 23315/78 (118/78)

Fundstelle

  • BVerfGE 54, 140 - 142

Redaktioneller Leitsatz

Wenn entgegen § 258 StPO weder dem Beschwerdeführer noch dessen Verteidiger die Möglichkeit zu Ausführungen und Anträgen gegeben und dem Beschwerdeführer nicht das letzte Wort erteilt wird, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.