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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.09.1980, Az.: 7 AZR 338/80

Revisionszulassung; Berufungsurteil; Negative Entscheidung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.09.1980
Aktenzeichen
7 AZR 338/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10177
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 14.05.1980 - 3 Sa 93/79

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 321 ZPO 1977
  • EzA § 72 ArbGG 1979 Nr. 2

Amtlicher Leitsatz

1. Ist die Revisionszulassung im Berufungsurteil nicht erwähnt, so stellt dies die dazu negative Entscheidung des Landesarbeitsgerichts dar.

2. Die Vorschrift des ZPO § 321 ist daher in einem solchen Falle weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.