Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.11.1970, Az.: IV ZR 55/69
Anzeigepflicht; Versicherungsfall; Schadenersatzanspruch
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.11.1970
- Aktenzeichen
- IV ZR 55/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 11102
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 33 Abs. 1 VVG
- § 5 Nr. 2 II AHB
Fundstelle
- VersR 1971, 213-214 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die eine Anzeigepflicht auslösende Kenntnis des Haftpflicht-Versicherungsnehmers vom Eintritt des Versicherungsfalls muß sich darauf erstrecken, daß ein schadenverursachendes Ereignis eingetreten ist und daß dieses Ereignis Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. Es genügt also, daß der Versicherungsnehmer Schadenersatzansprüche für möglich hält.