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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 28.06.2021, Az.: 1 BvR 1735/17

Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung i.R.d. Grundsatzes der Subsidiarität

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
28.06.2021
Aktenzeichen
1 BvR 1735/17
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2021, 32070
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210628.1bvr173517

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

[Gründe]

1

Die Verfassungsbeschwerde bleibt aus den in 1 BvR 1727/17 u.a. genannten Gründen ohne Erfolg. Die angegriffenen Regelungen enthalten auslegungsbedürftige und -fähige Rechtsbegriffe, zu deren Auslegung und Anwendung zunächst die Fachgerichte berufen sind. Auch die Beschwerdeführerin hat daher nach dem Grundsatz der Subsidiarität vorrangig fachgerichtlichen Rechtsschutz zu suchen. Ihr spezifisches Beschwerdevorbringen aus der Sicht als Münzhändlerin rechtfertigt keine andere Entscheidung.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.