Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.03.2007, Az.: 8 AZR 675/06

Voraussetzungen für die Annahme eines Betriebsübergangs in einem Schlachthof; Auslegung des Begriffs der "wirtschaftlichen Einheit"; Voraussetzung für die Feststellung eines Betriebsübergangs vom ursprünglichen Auftragnehmer auf den neuen Auftragnehmer; Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof; Ermittlung der Wahrung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.03.2007
Aktenzeichen
8 AZR 675/06
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2007, 35506
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Chemnitz - 28.04.2005 - AZ: 10 Ca 481/05
LAG Sachsen - 31.05.2006 - AZ: 6 Sa 489/05

In Sachen
...
hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts
auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 29. März 2007
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Hauck,
die Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Wittek und Breinlinger sowie
den ehrenamtlichen Richter Heydenreich und
die ehrenamtliche Richterin Lorenz
für Recht erkannt:

Tenor:

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Mai 2006 - 6 Sa 489/05 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gem. § 313a ZPO abgesehen.

Hauck
Dr. Wittek
Breinlinger
Heydenreich
Lorenz