Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.03.2007, Az.: 8 AZR 675/06
Voraussetzungen für die Annahme eines Betriebsübergangs in einem Schlachthof; Auslegung des Begriffs der "wirtschaftlichen Einheit"; Voraussetzung für die Feststellung eines Betriebsübergangs vom ursprünglichen Auftragnehmer auf den neuen Auftragnehmer; Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof; Ermittlung der Wahrung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 29.03.2007
- Aktenzeichen
- 8 AZR 675/06
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2007, 35506
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Chemnitz - 28.04.2005 - AZ: 10 Ca 481/05
- LAG Sachsen - 31.05.2006 - AZ: 6 Sa 489/05
Rechtsgrundlage
In Sachen
...
hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts
auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 29. März 2007
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Hauck,
die Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Wittek und Breinlinger sowie
den ehrenamtlichen Richter Heydenreich und
die ehrenamtliche Richterin Lorenz
für Recht erkannt:
Tenor:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Mai 2006 - 6 Sa 489/05 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gem. § 313a ZPO abgesehen.
Dr. Wittek
Breinlinger
Heydenreich
Lorenz