Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.09.1994, Az.: IV ZR 226/93
Vergleichstätigkeit; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 28.09.1994
- Aktenzeichen
- IV ZR 226/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 15677
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 2 BUZB
Fundstellen
- NJW-RR 1995, 20-21 (Volltext mit red. LS)
- VuR 1995, 209 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Bei der Verweisung auf eine Vergleichstätigkeit in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gehört es zu der Darlegungslast des Versicherers, den Verweisungsberuf bezüglich der ihn jeweils prägenden Merkmale (Vorbildung, Arbeitszeit, Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel) näher zu konkretisieren. Erst dann kann der Versicherungsnehmer den Beweis dafür antreten, daß er auch insoweit berufsunfähig ist.