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Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.09.1994, Az.: IV ZR 226/93

Vergleichstätigkeit; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.09.1994
Aktenzeichen
IV ZR 226/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 15677
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW-RR 1995, 20-21 (Volltext mit red. LS)
  • VuR 1995, 209 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Bei der Verweisung auf eine Vergleichstätigkeit in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gehört es zu der Darlegungslast des Versicherers, den Verweisungsberuf bezüglich der ihn jeweils prägenden Merkmale (Vorbildung, Arbeitszeit, Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel) näher zu konkretisieren. Erst dann kann der Versicherungsnehmer den Beweis dafür antreten, daß er auch insoweit berufsunfähig ist.