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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.03.1986, Az.: VI ZR 22/85

Verkehrssicherungspflicht; Sorgfaltsanforderungen; Beweiserleichterung zugunsten des Geschädigten

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.03.1986
Aktenzeichen
VI ZR 22/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13290
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1986, 1185
  • MDR 1986, 924 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1986, 2757-2758 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1986, 1284-1285 (amtl. Leitsatz)
  • VersR 1986, 765-766 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Dem Betreiber eines Selbstbedienungs - Großmarktes obliegt eine Verkehrssicherungspflicht mit strengen Sorgfaltsanforderungen an Auswahl und Unterhaltung des Bodenbelags in seinen Geschäftsräumen.

Für den Fall eines verkehrswidrigen Zustandes des Fußbodens im Unfallzeitpunkt besteht eine Beweiserleichterung zugunsten des Geschädigten.