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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 26.01.1978, Az.: BVerwG 5 C 4/77

Zugang zur weiteren Ausbildung; Auszubildender; Abschlußprüfung; Erste Ausbildung; Zugangsvoraussetzungen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
26.01.1978
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 4/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11247
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 26.11.1974 - I A 214/74
OVG Lüneburg 11.02.1976 - IV A 114/75

Fundstellen

  • BVerwGE 55, 200 - 205
  • DÖV 1978, 648

Amtlicher Leitsatz

Der Zugang zu einer weiteren Ausbildung ist dem Auszubildenden im Zusammenhang mit der Abschlußprüfung der ersten Ausbildung nur dann "eröffnet" worden, wenn erstmalig durch diese Prüfung die Zugangsvoraussetzungen für die weitere Ausbildung erfüllt worden sind.