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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 04.11.1977, Az.: BVerwG 4 C 71/77

Mündliche Verhandlung; Öffentlichkeit der Verhandlung; Revision

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
04.11.1977
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 71/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11036
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Schleswig 28.08.1975 - 10 A 94/74
OVG Lüneburg 04.05.1977 - 3 A 31/76

Fundstelle

  • MDR 1978, 600

Amtlicher Leitsatz

Der Streitbeteiligte, der auf mündliche Verhandlung verzichtet oder ihr Unterbleiben ungerügt läßt, kann nicht mit der Revision rügen, daß die Vorschrift über die Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung nicht beachtet worden ist.