Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.03.1972, Az.: VIII ZR 177/70
Vertragsschluß; Mieträume; Pachträume; Gefahrenquelle; Mangel; Selbes Gebäude; Fehlende Gefahr bei Vertragsschluß
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 27.03.1972
- Aktenzeichen
- VIII ZR 177/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 11236
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1972, 1064-1065 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1972, 599-600 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1972, 944-945 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1972, 665-666 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eine im Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Miet- oder Pachträume, aber im selben Gebäude vorhandene Gefahrenquelle, die sich während der Pachtzeit auf diese Räume auswirkt, stellt einen Mangel der Miet- oder Pachtsache dar. Das gilt auch dann, wenn die Gefahr bei Vertragsabschluß noch nicht hervorgetreten und auch nicht erkennbar war.