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Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.03.1972, Az.: VIII ZR 177/70

Vertragsschluß; Mieträume; Pachträume; Gefahrenquelle; Mangel; Selbes Gebäude; Fehlende Gefahr bei Vertragsschluß

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.03.1972
Aktenzeichen
VIII ZR 177/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 11236
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1972, 1064-1065 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1972, 599-600 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1972, 944-945 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1972, 665-666 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine im Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Miet- oder Pachträume, aber im selben Gebäude vorhandene Gefahrenquelle, die sich während der Pachtzeit auf diese Räume auswirkt, stellt einen Mangel der Miet- oder Pachtsache dar. Das gilt auch dann, wenn die Gefahr bei Vertragsabschluß noch nicht hervorgetreten und auch nicht erkennbar war.