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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.11.1983, Az.: 2 BvR 1138/83

Betroffener; Ermittlungsverfahren; Staatsanwaltschaft; Mitteilung der Tatsachen; Fachgericht

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.11.1983
Aktenzeichen
2 BvR 1138/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11444
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1984, 284-285 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1984, 1451-1452 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1984, 1676 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

1. Von Verfassungs wegen hat der Betroffene eines Ermittlungsverfahrens kein Anspruch darauf, daß eine Mitteilung durch die Staatsanwaltschaft bezüglich der verdachtsbegründenden Tatsachen erfolgt.

2. Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht einen bestimmten Rechtsweg; die Verletzung des Grundrechtes ist nicht dadurch gegeben, daß ein Fachgericht den zu ihm eingeschlagenen Rechtsweg noch nicht eröffnet hat.