Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.11.1983, Az.: 2 BvR 1138/83
Betroffener; Ermittlungsverfahren; Staatsanwaltschaft; Mitteilung der Tatsachen; Fachgericht
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 08.11.1983
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1138/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11444
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1984, 284-285 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1984, 1451-1452 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1984, 1676 (amtl. Leitsatz)
Redaktioneller Leitsatz
1. Von Verfassungs wegen hat der Betroffene eines Ermittlungsverfahrens kein Anspruch darauf, daß eine Mitteilung durch die Staatsanwaltschaft bezüglich der verdachtsbegründenden Tatsachen erfolgt.
2. Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht einen bestimmten Rechtsweg; die Verletzung des Grundrechtes ist nicht dadurch gegeben, daß ein Fachgericht den zu ihm eingeschlagenen Rechtsweg noch nicht eröffnet hat.