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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.10.2011, Az.: IX ZA 98/11

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über die Gehörsrüge

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.10.2011
Aktenzeichen
IX ZA 98/11
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2011, 27119
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Berlin - 21.04.2011 - AZ: 10 O 162/11
KG Berlin - 30.06.2011 - AZ: 24 W 48/11
KG Berlin - 12.08.2011 - AZ: 24 W 48/11

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BGH - 18.10.2011 - AZ: IX ZA 97/11

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel und Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Pape

am 18. Oktober 2011 beschlossen:

Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigten Beschwerden des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Beschluss des 24. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 30. Juni 2011 und gegen die Zurückweisung der Anhörungsrüge im Beschluss des 24. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 12. August 2011 wird abgelehnt.