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Bundessozialgericht
Urt. v. 23.02.1988, Az.: 12 RK 33/87

Verfasungsmäßigkeit; Rentner; Beitragspflicht; Familienhilfe

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
23.02.1988
Aktenzeichen
12 RK 33/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11500
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hannover 30.09.1985 - S 11 Kr 17/84
LSG Celle 27.11.1986 - L 4 Kr 94/85

Fundstellen

  • BSGE 63, 51 - 57
  • SozR 2200 § 165 Nr 93

Amtlicher Leitsatz

Es ist nicht verfassungswidrig, daß ein versicherungspflichtiger Rentner nach Einführung einer eigenen Beitragspflicht auch dann in der eigenen Versicherung verbleiben muß, wenn ohne diese für ihn ein Anspruch auf Familienhilfe bestünde.