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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 19.10.1977, Az.: 2 BvR 1309/76

Haftsachen; Erlaß; Tatrichterliches Urteil; Verfassungsrechtliches Beschleunigungsgebot; Freiheitsgrundrecht; Verlangung nach Geltung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
19.10.1977
Aktenzeichen
2 BvR 1309/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10983
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG München 29.11.1976 - 2 Ws 581/76

Fundstelle

  • BVerfGE 46, 194 - 195

Redaktioneller Leitsatz

Das in Haftsachen bis zum Erlaß eines tatrichterlichen Urteils geltende verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot, dessen Ansiedlung im Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 GG zu suchen ist, verlangt im Prinzip auch nach Erlaß eines solchen Urteils Geltung.