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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.11.1977, Az.: 4 AZR 374/76

Tarifverträge; Textilindustrie; Kurzarbeit; Vermögenswirksame Leistungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.11.1977
Aktenzeichen
4 AZR 374/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10040
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 23.01.1976 - 8 Sa 976/75

Fundstellen

  • BB 1978, 257
  • DB 1978, 498-499 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Für Zeiten der Kurzarbeit sind die vermögenswirksamen Leistungen nach den tariflichen Regelungen der Bekleidungsindustrie ungekürzt fortzuzahlen. Die tariflichen Bestimmungen für Teilzeitbeschäftigte können weder unmittelbar noch entsprechend angewendet werden. Insoweit enthält auch der TV-vL keine Tariflücke.