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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.06.1981, Az.: 2 StR 235/81

Mißbilligter Erfolg; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Voraussetzungen; Konsument; Gewahrsam der Polizei; Umsatz

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.06.1981
Aktenzeichen
2 StR 235/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11033
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • StV 1981, 549

Amtlicher Leitsatz

Mißbilligter Erfolg i. S. des Straftatbestandes des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist nur ein solcher Vorgang, der das Rauschgift auf dem Weg zum Konsumenten weiterbringt, nicht dagegen ein Umsatz, durch den es der Polizei in die Hände gespielt und damit aus dem Verkehr gezogen wird.