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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.06.1982, Az.: 4 AZR 862/79

Vermieten von Baumaschinen; Gestellung von Bedienungspersonal; Gemischter bürgerlich-rechtlicher Vertrag; Bauliche Leistungen; Mitarbeitgeberstellung; Subunternehmereigenschaft

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.06.1982
Aktenzeichen
4 AZR 862/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10119
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin 28.11.1978 - 13 Ca 632/78
LAG Berlin 30.04.1979 - 9 Sa 1/79

Fundstellen

  • BAGE 39, 146 - 155
  • BB 1983, 1343
  • JR 1983, 264

Amtlicher Leitsatz

1. Das "Vermieten von Baumaschinen mit Bedienungspersonal" fordert einen gemischten bürgerlich-rechtlichen Vertrag über die Vermietung der Baumaschinen sowie die Gestellung des Bedienungspersonals. Außerdem müssen die vermieteten Baumaschinen mit Personal des Vermieters im Betrieb des Mieters zu baulichen Leistungen im tariflichen Sinne eingesetzt werden.

2. Nicht erforderlich sind eine Mitarbeitgeberstellung des Inhabers des die Baumaschinen mietenden Betriebes, Subunternehmereigenschaft des vermietenden Betriebes und die Erbringung weiterer baulicher Leistungen über die Vermietung der Baumaschinen mit Bedienungspersonal hinaus.