Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.06.1982, Az.: 4 AZR 862/79
Vermieten von Baumaschinen; Gestellung von Bedienungspersonal; Gemischter bürgerlich-rechtlicher Vertrag; Bauliche Leistungen; Mitarbeitgeberstellung; Subunternehmereigenschaft
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.06.1982
- Aktenzeichen
- 4 AZR 862/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10119
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Berlin 28.11.1978 - 13 Ca 632/78
- LAG Berlin 30.04.1979 - 9 Sa 1/79
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 39, 146 - 155
- BB 1983, 1343
- JR 1983, 264
Amtlicher Leitsatz
1. Das "Vermieten von Baumaschinen mit Bedienungspersonal" fordert einen gemischten bürgerlich-rechtlichen Vertrag über die Vermietung der Baumaschinen sowie die Gestellung des Bedienungspersonals. Außerdem müssen die vermieteten Baumaschinen mit Personal des Vermieters im Betrieb des Mieters zu baulichen Leistungen im tariflichen Sinne eingesetzt werden.
2. Nicht erforderlich sind eine Mitarbeitgeberstellung des Inhabers des die Baumaschinen mietenden Betriebes, Subunternehmereigenschaft des vermietenden Betriebes und die Erbringung weiterer baulicher Leistungen über die Vermietung der Baumaschinen mit Bedienungspersonal hinaus.