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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.06.1974, Az.: 5 AZR 299/73

Billigkeitskontrolle; Lehrgang; Fachlehrer; Ausbildung; Verpflichtung zur Rückzahlung einer Ausbildungsbeihilfe; Einheit des öffentlichen Dienstes; Eintritt in den Schuldienst des kostentragenden Landes

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.06.1974
Aktenzeichen
5 AZR 299/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10128
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Mannheim 20.07.1972 - 1 Ca 19/72
LAG Stuttgart 17.05.1973 - 7 Sa 124/72

Fundstellen

  • NJW 1974, 2151 (amtl. Leitsatz)
  • RiA 1974, 228

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Teilnehmer an einem von einem Land getragenen Lehrgang zur Ausbildung von Fachlehrern für bildhaftes Gestalten und Werken kann sich rechtswirksam zur Rückzahlung einer Ausbildungsbeihilfe für den Fall verpflichten, daß er nach erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs nicht in den Schuldienst des Landes eintritt oder aus diesem vor Ablauf von fünf Jahren ausscheidet.

2. Das Prinzip der Einheit des öffentlichen Dienstes steht der Wirksamkeit einer solchen Klausel jedenfalls für den Fall nicht entgegen, daß der Teilnehmer nicht in den Schuldienst eines anderen Landes oder eines sonstigen Schulträgers überwechselt.