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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.12.1976, Az.: 3 AZR 401/75

Verschulden bei Vertragsabschluß; Schadenersatz; Verletzung der Aufklärungspflicht; Beweislast

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.12.1976
Aktenzeichen
3 AZR 401/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10019
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 19.03.1975 - 7 Sa 591/74

Fundstelle

  • DB 1977, 451 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Verschulden bei Vertragsabschluß kann auch noch nach Abschluß des Arbeitsvertrages den Arbeitgeber zu Schadenersatz verpflichten, z. B. dann, wenn das Arbeitsverhältnis aus Gründen vorzeitig endet oder seinen Sinn verliert, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Abschluß des Vertrages unter Verletzung seiner Aufklärungspflicht schuldhaft verschwiegen hat. In einem solchen Fall muß der Arbeitnehmer nachweisen, daß der Arbeitgeber seine Aufklärungspflicht verletzt hat.