Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.12.1976, Az.: 3 AZR 401/75
Verschulden bei Vertragsabschluß; Schadenersatz; Verletzung der Aufklärungspflicht; Beweislast
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 02.12.1976
- Aktenzeichen
- 3 AZR 401/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10019
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 19.03.1975 - 7 Sa 591/74
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1977, 451 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ein Verschulden bei Vertragsabschluß kann auch noch nach Abschluß des Arbeitsvertrages den Arbeitgeber zu Schadenersatz verpflichten, z. B. dann, wenn das Arbeitsverhältnis aus Gründen vorzeitig endet oder seinen Sinn verliert, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Abschluß des Vertrages unter Verletzung seiner Aufklärungspflicht schuldhaft verschwiegen hat. In einem solchen Fall muß der Arbeitnehmer nachweisen, daß der Arbeitgeber seine Aufklärungspflicht verletzt hat.