Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 5a VKO - Zustellung durch Behördenbedienstete

Bibliographie

Titel
Vollstreckungskostenordnung (VKO)
Amtliche Abkürzung
VKO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2011-2-1

Die Gebühr für die Zustellung mit Zustellungsurkunde durch Behördenbedienstete beträgt 11,60 Euro.