Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.04.1976, Az.: 1 AZR 482/75
Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl; Verstoß gegen Wahlvorschriften; Anfechtbarkeit der Wahl; Nichtigkeit der Wahl; Vertrauensschutz
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 27.04.1976
- Aktenzeichen
- 1 AZR 482/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10158
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 01.07.1975 - 8 Sa 107/75
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW 1976, 2229-2230 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Von dem Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl im Sinne des § 19 BetrVG kann dann nicht mehr gesprochen werden, wenn bei Durchführung der Wahl in großer Anzahl gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen worden ist.
2. Eine derartige Wahl ist nichtig. Das gilt auch dann, wenn der einzelne Verstoß für sich betrachtet u. U. nur die Anfechtbarkeit der Wahl begründen könnte. Entscheidend ist, ob insgesamt gesehen die Verstöße gegen die Vorschriften des Wahlverfahrens so offensichtlich und schwerwiegend sind, daß auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr besteht. Bei mehreren Verstößen gegen das Wahlverfahren ist daher eine Gesamtwürdigung der einzelnen Verstöße vorzunehmen; dabei ist der gesamte in Betracht kommende Prozeßstoff zu berücksichtigen.
3. Ist eine Betriebsratswahl nichtig, so besteht kein Vertrauensschutz zugunsten eines aus solchen Wahlen hervorgegangenen Betriebsrats.