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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.10.1961, Az.: 5 AZR 470/58

Klageforderung; Erlöschen durch Eventualaufrechnung; Wiederholte vorbehaltlose Gratifikationszahlungen; Rechtsanspruch auf Fortzahlung; Gratifikationsansprüche

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.10.1961
Aktenzeichen
5 AZR 470/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10194
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 27.06.1958 - 2a Sa 376/54

Fundstellen

  • BAGE 11, 346 - 352
  • DB 1961, 1647
  • DB 1961, 1649 (Kurzinformation)
  • MDR 1962, 164 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1962, 173-174 (Volltext mit amtl. LS) "Wegfall der Gratifikation trotz wiederholter vorbehaltloser Zahlung"

Amtlicher Leitsatz

1. Eine zwischen den Parteien streitige und nach Grund und Höhe in ihrer Berechtigung nicht näher festgestellte Klageforderung darf nicht mit der Begründung abgewiesen werden, jedenfalls sei diese Forderung durch eine von dem Beklagten erklärte Eventualaufrechnung erloschen.

2. Wiederholte vorbehaltlose Gratifikationszahlungen des Arbeitgebers begründen einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf deren Fortzahlung für die Folgezeit. Übersteigen derartige Gratifikationsansprüche die Grenzen der zumutbaren Belastung des Arbeitgebers, so kann er sie nach BGB § 242 auf ein erträgliches Maß zurückführen oder - wenn auch vielleicht nur vorübergehend - in Wegfall bringen.