Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.10.1961, Az.: 5 AZR 470/58
Klageforderung; Erlöschen durch Eventualaufrechnung; Wiederholte vorbehaltlose Gratifikationszahlungen; Rechtsanspruch auf Fortzahlung; Gratifikationsansprüche
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.10.1961
- Aktenzeichen
- 5 AZR 470/58
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10194
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 27.06.1958 - 2a Sa 376/54
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 11, 346 - 352
- DB 1961, 1647
- DB 1961, 1649 (Kurzinformation)
- MDR 1962, 164 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1962, 173-174 (Volltext mit amtl. LS) "Wegfall der Gratifikation trotz wiederholter vorbehaltloser Zahlung"
Amtlicher Leitsatz
1. Eine zwischen den Parteien streitige und nach Grund und Höhe in ihrer Berechtigung nicht näher festgestellte Klageforderung darf nicht mit der Begründung abgewiesen werden, jedenfalls sei diese Forderung durch eine von dem Beklagten erklärte Eventualaufrechnung erloschen.
2. Wiederholte vorbehaltlose Gratifikationszahlungen des Arbeitgebers begründen einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf deren Fortzahlung für die Folgezeit. Übersteigen derartige Gratifikationsansprüche die Grenzen der zumutbaren Belastung des Arbeitgebers, so kann er sie nach BGB § 242 auf ein erträgliches Maß zurückführen oder - wenn auch vielleicht nur vorübergehend - in Wegfall bringen.