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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.01.1986, Az.: 1 BvR 221/79

Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus künstlerischer Arbeit; Einkünfte aus schriftstellerischer Arbeit; Steuerbegünstigung; Katalogberuf; Urteile des BFH; Grundrechtsverletzung durch Urteil

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
14.01.1986
Aktenzeichen
1 BvR 221/79
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1986, 12293
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 71, 354 - 364
  • BStBl II 1986, 376
  • NJW 1986, 2242-2243 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

  1. 1.

    Es ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, daß die Steuerbegünstigung für Einkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit (§ 34 Abs. 4 EStG a. F.) nur solchen Selbständigen gewährt wurde, die hauptberuflich einen sogenannten Katalog-Beruf im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübten.

  2. 2.

    Die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 30. November 1978 IV R 34/74 2) und IV R 190/74 verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Sie werden aufgehoben. Die Sachen werden an den Bundesfinanzhof zurückverwiesen.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BVerfG - 14.01.1986 - AZ: 1 BvR 209/79